Der Oktober wird für Steuerpflichtige in Belgien ein wichtiger Monat. Einige Steuererklärungen (wie bspw. die Einkommensteuererklärung) sind innerhalb dieses Monats abzugeben. Auch die Körperschaftsteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2021 (Ende Geschäftsjahr 31. Dezember 2021 bis einschließlich 28. Februar 2022) ist bis spätestens zum 17. Oktober 2022 einzureichen.

Die Abgabefrist für die Umsatzsteuererklärung für das dritte Quartal 2022 bzw. für den Monat September 2022 wurde daher nun geringfügig verlängert.

Die Umsatzsteuererklärung für das dritte Quartal 2022 bzw. den Monat September 2022 ist normalerweise bis spätestens zum 20. Oktober 2022 einzureichen.

Der belgische Föderale Öffentliche Dienst Finanzen hat nun beschlossen, die Abgabefrist für diese Umsatzsteuererklärung auf den 25.Oktober 2022 zu verschieben.

Die Verlängerung der Abgabefrist bezieht sich jedoch nur auf die Abgabe der Umsatzsteuererklärung. Die geschuldete Umsatzsteuer selbst ist gleichwohl pünktlich bis spätestens zum 20. Oktober 2022 zu überweisen.

Im Falle einer gewünschten Rückerstattung ist die Erklärung bis spätestens zum 24.Oktober 2022 einzureichen.

Für Rückfragen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer in Belgien stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.