Sie beabsichtigen, einen neuen Mitarbeiter in Belgien und/oder Frankreich einzustellen und benötigen Beratung zum Arbeitsrecht in Belgien und/oder Frankreich und Unterstützung bei der Erstellung des Arbeitsvertrages in der jeweiligen Landessprache?
Sie möchten Lohnabrechnungen in Belgien und/oder Frankreich erstellen lassen?
Das belgische sowie das französische Arbeitsrecht unterscheiden sich wesentlich vom deutschen Arbeitsrecht. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Wir erstellen für Sie auch alle weiteren Vertragsdokumente im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Beschäftigung von Personal in Belgien und/oder Frankreich, zum Beispiel falls Ihr belgischer (oder französischer) Mitarbeiter einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen soll.
Gerne vertreten wir Sie außerdem im Rahmen unserer Dienstleistung der Lohnbuchhaltung in Belgien bzw. Frankreich gegenüber der belgischen bzw. französischen Steuer- und Sozialverwaltung und erstellen für Sie die Lohnabrechnungen nach belgischem/französischem Recht.
Wir übernehmen für Sie nicht nur das Payroll-Management in Belgien und Frankreich, sondern unterstützen Sie auch in allen rechtlichen Fragestellungen, die die Beschäftigung von Personal in Belgien und Frankreich mit sich bringen.