Die BeNeLux-Länder sowie Frankreich bieten u. a. deutschen Unternehmen vielfältige Möglichkeiten.

Die rechtlichen Vorschriften sind jedoch komplex und auch die Korrespondenz mit den lokalen Behörden nur in den Landessprachen Niederländisch und/oder Französisch fällt vielen Unternehmen nicht gerade leicht.

Gerne unterstützen wir Sie daher bei Ihren kurz- oder langfristigen Aktivitäten in Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Frankreich.

Sie beabsichtigen, einen neuen Mitarbeiter in Belgien und/oder Frankreich einzustellen und benötigen Beratung zum Arbeitsrecht in Belgien und/oder Frankreich und Unterstützung bei der Erstellung des Arbeitsvertrages in der jeweiligen Landessprache?

Sie möchten Lohnabrechnungen in Belgien und/oder Frankreich erstellen lassen?

Das belgische sowie das französische Arbeitsrecht unterscheiden sich wesentlich vom deutschen Arbeitsrecht. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Wir erstellen für Sie auch alle weiteren Vertragsdokumente im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Beschäftigung von Personal in Belgien und/oder Frankreich, zum Beispiel falls Ihr belgischer (oder französischer) Mitarbeiter einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen soll.

Gerne vertreten wir Sie außerdem im Rahmen unserer Dienstleistung der Lohnbuchhaltung in Belgien bzw. Frankreich gegenüber der belgischen bzw. französischen Steuer- und Sozialverwaltung und erstellen für Sie die Lohnabrechnungen nach belgischem/französischem Recht.

Wir übernehmen für Sie nicht nur das Payroll-Management in Belgien und Frankreich, sondern unterstützen Sie auch in allen rechtlichen Fragestellungen, die die Beschäftigung von Personal in Belgien und Frankreich mit sich bringen.

Arbeitsrecht & Payroll in Belgien und Frankreich

Entsendung nach Belgien, Luxemburg und in die Niederlande

Grenzüberschreitende internationale Einsätze von Mitarbeitern gewinnen mehr und mehr an Bedeutung.

Deutsche Unternehmen entsenden häufig zum Beispiel im Rahmen der Durchführung von Bau- und Montageaufträgen zeitlich begrenzt Mitarbeiter nach Belgien und Luxemburg.

Im Falle einer Arbeitnehmerentsendung sind vorab einige landespezifische administrative Formalitäten im jeweiligen Zielland zu erledigen.
Vor Beginn des Einsatzes in Belgien bzw. Luxemburg muss u. a. jede Entsendung von Arbeitnehmern nach Belgien und Luxemburg der zuständigen Behörde in Belgien bzw. Luxemburg grundsätzlich angezeigt werden.

Je nach Art und Umfang der Tätigkeit können weitere Meldepflichten hinzukommen.

Auch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte im Rahmen einer Mitarbeiterentsendung sind zu berücksichtigen.

Wir erledigen für Sie die administrativen Formalitäten im Zusammenhang mit der Entsendung von Personal zwecks Durchführung eines Auftrages (Bsp. Bau und Montage) in Belgien bzw. Luxemburg.

Dabei übernehmen wir die Korrespondenz mit den belgischen und luxemburgischen Behörden und stehen Ihnen als Kontaktperson zur Verfügung.

Sie möchten in Belgien und / oder Luxemburg Dienstleistungen erbringen und fragen sich, ob Sie dabei in Belgien bzw. Luxemburg umsatzsteuerpflichtig werden und belgische bzw. luxemburgische Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen müssen?

Das Umsatzsteuerrecht kann im Einzelfall recht komplex sein und die Fallstricke liegen oft im Detail. In beiden Ländern gibt es jeweils gesetzliche Besonderheiten, welche beachtet werden sollten.

Es wird daher empfohlen, den Sachverhalt rechtzeitig prüfen zu lassen. Auf Wunsch prüfen wir für Sie die Rechtslage.

Sofern Sie in Belgien und / oder Luxemburg umsatzsteuerpflichtig werden, erledigen wir für Sie die umsatzsteuerliche Registrierung (Beantragung einer belgischen bzw. luxemburgischen Steuernummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)).

Umsatzsteuer in Belgien und Luxemburg

Unternehmensgründung in Belgien und Luxemburg

In Belgien bzw. Luxemburg gibt es einige verschiedene Rechtsformen.

Im Mittelstand mit großem Abstand am beliebtesten ist jeweils die Rechtsform, die die größten Gemeinsamkeiten mit der deutschen GmbH aufweist.

Das ist in Belgien die sog. BV / SRL (besloten vennootschap / la société à responsabilité limitée) und in Luxemburg die sog. SARL (Société à responsabilité limitée).

Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gründung in Belgien bzw. Luxemburg und übernehmen für Sie die erforderlichen Formalitäten.

Unser Dienstleistungsangebot umfasst den Entwurf der Gründungsurkunde in der entsprechenden Landessprache, die Vertretung während der notariellen Beurkundung der Gründungsurkunde und die Aktivierung der Umsatzsteuernummer.

Auch für andere Fragen zum belgischen bzw. luxemburgischen Gesellschaftsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie beabsichtigen, in Belgien oder Luxemburg eine Immobilie zu erwerben?

Wir unterstützen Sie bei damit verbundenen (steuer-)rechtlichen Fragestellungen und stellen ggf. den Kontakt zu einem belgischen bzw. luxemburgischen Notar her.

Immobilienrecht in Belgien und Luxemburg