Bei vielen deutschen Unternehmen, welche bereits langfristig (Bau-) Projekte in Belgien geplant haben, treten Fragen bzgl. der praktischen Durchführbarkeit dieser Projekte infolge der „Corona-Maßnahmen“  in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten auf.

Unter Beachtung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen und Hygienevorschriften können deutsche Unternehmen nach wie vor Dienstleistungen in Belgien erbringen.

Neben den (bisherigen) auf dem Entsendungsrecht basierenden Formalitäten, sind nun jedoch in der Regel weitere Covid-19-begründete Formalitäten zu erledigen.

So sind bspw.  Arbeitgeber u. a. des Bausektors, die vorübergehend einen Arbeitnehmer oder Selbständigen mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland (also außerhalb Belgiens) entsenden, verpflichtet, einige Daten von diesen Personen zu erfassen und vorübergehend aufzubewahren. Weitere Informationen können Sie dem filgenden Dokument entnehmen,welches für Sie zum Download bereit steht.

Die Regelungen rund um Corona ändern sich leider sehr schnell. Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes Belgiens bzw. der belgischen Regierung finden Sie immer aktualisierte und umfassende Informationen auch in deutscher Sprache.

In englischer Sprache finden Sie eine umfassende Darstellung aller Regelungen unter diesem Link.

Ob Deutschland oder ein anderes Herkunftsland vom Königreich Belgien als „Corona-Hochrisikogebiet“ eingestuft wird, kann der stets aktualisierten sog. Covid-Tabelle entnommen werden.