Der Sommer hat begonnen und damit stehen auch die in Luxemburg vorgesehenen Bauferien vor der Tür.

Im Bereich Hoch- und Tiefbau sind folgende Daten diesbezüglich zu berücksichtigen:

    • Sommer: vom 30.07.2021 bis einschließlich 22.08.2021
    • Winter: vom 18.12.2021 bis einschließlich 05.01.2022

Ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich gestellt werden.

Im Bereich Sanitär- und Heizungsmonteur sowie Kälteanlagenbau sind folgende Daten zu berücksichtigen:

    • Sommer: vom 02.08.2021 bis 22.08.2021 einschließlich
    • Winter: keine Bauferien

Auch hier bestehen wieder ein paar Ausnahmen. So gilt der Kollektivurlaub etwa nicht für Kälte- und Klimatechnikunternehmen.

Für Arbeiten im Zusammenhang mit einer Panne, Wartung oder Reparatur kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Die Bauferien beruhen auf tarifvertraglichen Bestimmungen, welche nicht nur für die in Luxemburg ansässigen Unternehmen gelten, sondern auch für bspw. deutsche Unternehmen.

Die Einhaltung der Bauferien wird in Luxemburg regelmäßig kontrolliert. Ein Verstoß kann zur vollständigen Stilllegung der Baustelle führen.

Deutsche Unternehmen, die in Luxemburg Aufträge ausführen möchten, sollten daher unbedingt prüfen, ob sie auch die Bauferien einzuhalten haben. Auf Wunsch unterstützen wir Sie hierbei. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf.