Infolge entsprechender Tarifvertragsbestimmungen stehen in Luxemburg die kollektiven Bauferien vor der Tür.

Diese sind von den luxemburgischen Unternehmen, aber auch von den ausländischen Unternehmen, die während dieser Zeit vor Ort sind, zu beachten. Dies betrifft den

  • Hoch- und Tiefbau vom 27.07.2018 bis einschließlich 19.08.2018 sowie das
  • Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk vom 06.08.2018 bis einschließlich 24.08.2018.

Eine Ausnahmegenehmigung kann beim luxemburgischen Gewerbeaufsichtsamt beantragt werden.

Hinweis:

Folgende Branchen unterliegen jedoch KEINEM Kollektivurlaub:
-Aufzugsmonteure
-Fliesenleger
-Elektriker
-Tischler
-Maler
– Dachdecker, Spengler, Zimmerer und Isolierer (Dachdecker)
-Glaser

Im Falle von Rückfragen können Sie uns gerne kontaktieren.