In Luxemburg sind bestimmte Wirtschaftszweige auch in diesem Sommer wieder von der Kollektivurlaubsregel betroffen.

So unterliegen Arbeitnehmer aus den Bereichen Hoch- und Tiefbau sowie Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Kälteinstallateure einer obligatorischen Ruhezeit.

Hoch- und Tiefbau

Die Sommerkollektivferien beginnen wie gewohnt am letzten Freitag im Juli und dauern 15 Werktage, bis einschließlich des 15. August 2019.

Letzter Arbeitstag: Donnerstag, 25. Juli,

Wiederaufnahme der Arbeit: Montag, 19. August.

Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Kälteinstallateure

Die Sommerkollektivurlaubszeit beginnt am ersten Montag im August und dauert ebenfalls 15 Werktage (bis einschließlich 15. August 2019).

Letzter Arbeitstag: Samstag, 3. August,

Wiederaufnahme der Arbeit: Montag, 26. August.

In folgenden Fällen kann auf Antrag eine Ausnahmebewilligung vom Kollektivurlaub erteilt werden:

  • Reparaturarbeiten in Schulen;
  • Reparatur- oder Änderungsarbeiten in Fabriken während dem Stillstand der Produktion oder im Falle von
  • dringenden Arbeiten.