Auch in diesem Jahr und insbesondere im Sommer 2020 sind in Luxemburg wieder die zwingenden und tarifvertraglich geregelten Bauferien zu berücksichtigen. Diese Ruhephase gilt nicht nur für in Luxemburg ansässige Unternehmen, sondern auch für ausländische Unternehmen, welche grenzüberschreitend in Luxemburg tätig werden. Es wird in Luxemburg regelmäßig kontrolliert, ob die kollektiven Bauferien eingehalten werden.

Folgende Zeiträume sind abhängig vom Sektor zu beachten:

Hoch- und Tiefbau

  • Sommer: vom 31.07.2020 bis 23.08.2020 einschließlich
  • Winter: vom 19.12.2020 bis 06.01.2021 einschließlich

Eine Ausnahmegenehmigung kann bei Vorliegen aller Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde in Luxemburg beantragt werden.

Sanitärinstallation, Heizungs-, Lüftungs- und Klimainstallationen

  • Sommer: vom 03.08.2020 bis 23.08.2020 einschließlich
  • Kein Winterurlaub

In bestimmten Fällen – wie bspw. im Falle von Reparaturarbeiten – kann eine Ausnahme hiervon gegeben sein.

Aufzugbauer, Fliesenleger, Elektriker, Schreiner, Maler, Dachdecker-, Klempner-, Zimmerer- und Dämmarbeiter sowie Glaser können jedoch durchgehend Arbeiten durchführen, da sie nicht in den Anwendungsbereich der Tarifverträge fallen.