Auch in diesem Jahr und insbesondere im Sommer 2023 sind in Luxemburg wieder die zwingenden und tarifvertraglich geregelten Bauferien zu berücksichtigen. Diese Ruhephase gilt nicht nur für in Luxemburg ansässige Unternehmen, sondern auch für ausländische Unternehmen, welche grenzüberschreitend in Luxemburg tätig werden. Es wird in Luxemburg regelmäßig kontrolliert, ob die kollektiven Bauferien eingehalten werden.

Folgende Zeiträume sind abhängig vom Sektor zu beachten:

Hoch- und Tiefbau

  • Sommer: vom 28.07.2023 bis 20.08.2023 einschließlich
  • Winter: vom 23.12.2023 bis 10.01.2024 einschließlich

Betroffen sind also beispielsweise Bauunternehmer, Unternehmer für Wege- und Pflasterarbeiten, Estrichleger, Unternehmer für Erd-, Aushub- und Kanalarbeiten und  Unternehmer für Asphaltarbeiten.

Eine Ausnahmegenehmigung kann bei Vorliegen aller Voraussetzungen unter Beachtung der entsprechenden Fristen bei der zuständigen Behörde in Luxemburg beantragt und erteilt werden (bspw. im Falle von als dringend anerkannten Arbeiten, Reparaturaufträgen in Schulen bzw. in Fabriken, in welchen momentan nichts produziert wird).

.

Sanitärinstallation, Heizungs-, Lüftungs- und Klimainstallationen

  • Sommer: vom 07.08.2023 bis 27.08.2023 einschließlich
  • Kein Winterurlaub

Für Kälteanlagenbauer gilt dieser Kollektivurlaub hingegen nicht.

Auch Aufzugbauer, Fliesenleger, Elektriker, Schreiner, Maler, Dachdecker-, Klempner-, Zimmerer- und Dämmarbeiter sowie Glaser können durchgehend Arbeiten durchführen, da sie nicht in den Anwendungsbereich der Tarifverträge fallen.