Die Pauschale für die regelmäßige Nutzung des Heimbüros durch einen Angestellten wurde erneut geringfügig erhöht und beträgt ab Juni 2022 € 140,15.

Wir machten an dieser Stelle bereits mehrfach auf diese während der Covid19-Pandemie geborene Vergütung aufmerksam.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, ist diese Vergütung für den Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig und für den Arbeitgeber abzugsfähig.

Ihr belgischer Mitarbeiter arbeitet in Teilzeit? – Kein Problem, es kann gleichwohl der Höchstbetrag ausgezahlt werden. Eine Kürzung pro rata muss also nicht erfolgen.

Sie fragen sich, ob Sie dann allen Ihren belgischen Mitarbeitern den Höchstbetrag gewähren müssen? – Nein, Sie sind nicht verpflichtet, allen Angestellten den gleichen Betrag zu gewähren, sofern es eine angemessene Begründung hierfür gibt (z. B. auf der Grundlage der Kategorie oder der tatsächlichen Umstände, unter denen die Heimarbeit organisiert wird).

Bitte beachten Sie, dass der Betrag jederzeit erneut indexiert werden kann.

Sie haben Rückfragen? – Kein Problem, schreiben Sie uns oder rufen Sie einfach an.