Der in Belgien geltende Mindestlohn ist auch für deutsche Unternehmen bzw. deren in Belgien beschäftigte Mitarbeiter verpflichtend. Das bedeutet, dass ein in Belgien tätiger oder dorthin entsandter Arbeitnehmer nicht weniger als diesen festen Betrag erhalten darf. Die Bestimmung des konkreten Mindestlohnes ist recht komplex. In den verschiedenen Tarifverträgen sind entsprechende Vereinbarungen den Mindestlohn betreffend festgelegt. Bei der Bestimmung spielt beispielsweise das Alter des konkreten Arbeitnehmers eine entscheidende Rolle.
Außerdem gibt es noch das sog. ‚Garantierte durchschnittliche monatliche Brutto-Mindesteinkommen‘. Letzteres wurde mit Wirkung ab dem 01. April 2022 erhöht.
Der neue Mindestbetrag für Arbeitnehmer ab 18 Jahren und für Studenten ab 21 Jahren beträgt nunmehr € 1.806,16 €. Dies ist also der Betrag, den jeder Vollzeitbeschäftigte ab 18 Jahren/Student ab 21 Jahren im Durchschnitt mindestens verdienen muss (einschließlich u. a. des 13. Gehalts).
Diese Anpassung ist der erste Schritt zur Erhöhung der Mindestlöhne, welche von den Sozialpartnern in Belgien vereinbart wurde.
Für Rückfragen zu den Tarifverträgen etc. in Belgien, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stand: 12.04.2022