Wie bereits im Update vom 15. Juli 2020 angekündigt, können ab dem 01. September bis Ende des Jahres 2020

  • Unternehmen, die während des gesamten zweiten Quartals 2020 an durchschnittlich 20 % der gewöhnlichen Arbeitstage auf das System der Kurzarbeit zurückgegriffen haben, weiterhin dieses vereinfachte System im Zusammenhang mit der Anmeldung der Kurzarbeit wegen höherer Gewalt anwenden.
  • Gleiches gilt unabhängig davon für Unternehmen aus bestimmten Sektoren, welche besonders unter der Corona-Krise gelitten haben.

Welche Sektoren das sind, kann der folgenden Übersicht entnommen werden. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass diese Regelung teilweise nicht für den gesamten Sektor gilt, sondern nur für die Mitarbeiter, die eine bestimmte Tätigkeit ausüben.

PC 100  – Arbeiter, Handwerker Beschränkt auf Aktivitäten im Zusammenhang mit der Organisation von Veranstaltungen und Messen sowie auf Reisebüros
PC 109  – Kleidungshersteller Beschränkt auf das Vermieten und Aufstellen von Zelten
PC 111  – Metall-, Maschinen- und Elektrobauwesen Beschränkt auf die Tätigkeiten des Flugzeugbaus und der Wartung und Reparatur von Luftfahrzeugen für den Personentransport
PC 126  – Polsterei und Holzbearbeitung Beschränkt auf die Vermietung und Aufstellung von Material für die Einrichtung von Messen, Ausstellungen, Festen; die Herstellung, Vermietung und Aufstellung von Ständen, Dekoration, Tribünen; die Vermietung von Räumen für Ausstellungen, Messen, Feste, die Ausstellung von Waren, Veranstaltungen aller Art; die Einrichtung von Ständen, Ausstellungen, Messen
PC 139  – Binnenschifffahrt Beschränkt auf Vergnügungsfahrten aus touristischen Gründen
PC 140.01  – Busse und Reisebusse Beschränkt auf Reisebusse
PC 140.02  – Taxi’s
PC 140.04  – Bodenabfertigung auf Flughäfen Beschränkt auf Aktivitäten, die die Beförderung von Personen auf dem Luftweg betreffen
PC 149.01  – Elektriker: Installation und Verteilung Beschränkt auf die Installation von Ton- und Videoinstallationen als Teil der Organisation von Veranstaltungen
PC 200  – Angestellte Beschränkt auf Aktivitäten im Zusammenhang mit der Organisation von Veranstaltungen und Messen sowie auf Reisebüros
PC 209  – Metallverarbeitung Beschränkt auf die Tätigkeiten des Flugzeugbaus und der Wartung und Reparatur von Luftfahrzeugen für den Personentransport
PC 215  – Mitarbeiter von Bekleidungs- und Bekleidungsunternehmen Beschränkt auf das Vermieten und Aufstellen von Zelten
PC 226  – Angestellte im internationalen Handel, Transport und Logistik Beschränkt auf Aktivitäten, die die Beförderung von Personen auf dem Luftweg betreffen
PC 227  – Audiovisueller Sektor
PC 302  – Hotelbetrieb
PC 304  – Entertainment-Unternehmen
PC 314  – Friseur- und Schönheitspflege Beschränkt auf den Betrieb von Jacuzzis, Dampfbädern und Hammams
PC 315  – Handelsluftfahrt Beschränkt auf Aktivitäten, die die Beförderung von Personen auf dem Luftweg betreffen
PC 329  – Sozio-kultureller Sektor
PC 333  – Touristische Attraktionen

Andere Unternehmen, die ab September 2020 nicht mehr Kurzarbeit infolge höherer Gewalt (Corona) anwenden können, können ab September bis Ende Dezember ggf. Corona bedingte Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen anmelden. Dies gilt für Unternehmen, die zum einen nachweisen können, dass nach wie vor wirtschaftliche Gründe für eine Kurzarbeit bestehen und die zum anderen einen Umsatzrückgang von mindestens 10 Prozent im Vergleich zu den gleichen Quartalen des Vorjahres aufweisen. Dieses neue System weist im Vergleich zur normalen Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen etliche Anpassungen auf, auf welche hier nicht weiter eingegangen wird. Einige Formalitäten sind in diesem Fall zu erledigen.

Die Regelung rund um die Kurzarbeit infolge Corona ist nun also komplexer geworden und dieser Blogbeitrag deckt nicht den gesamten Regelungsinhalt vollständig ab. Es sollte daher jeweils einzelfallbezogen geprüft werden, welches System zur Anwendung kommen kann.