Abgabe der Umsatzsteuererklärung

Je nach Umsatzhöhe ist die Umsatzsteuererklärung in Belgien monatlich oder vierteljährlich einzureichen.

  • Quartalserklärung

In der Regel ist die Mehrwertsteuererklärung bis zum 20. Tag des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats einzureichen. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so kann die Erklärung noch am erstfolgenden Werktag eingereicht werden.

Aufgrund der Urlaubszeit während der Sommermonate handhabt die belgische Finanzverwaltung eine flexiblere Regelung, indem die Abgabefrist verlängert wird.

Die Erklärung ist hiernach für das zweite Quartal 2022 bis spätestens zum 10. August 2022 einzureichen.

  • Monatserklärung

Die Erklärung für den Monat Juni 2022 ist ebenfalls bis spätestens zum 10. August 2022 einzureichen, die Erklärung für den Monat Juli 2022 ist bis spätestens zum 09. September 2022 einzureichen. Für die Erklärungen ab dem Monat August 2022 gelten wieder die üblichen Fristen.

Abführung der Umsatzsteuer

Achtung:

Die Umsatzsteuer selbst ist zu den gewöhnlichen Fälligkeitsterminen zu begleichen, falls kein Mehrwertsteuerguthaben vorhanden ist. Im Falle von Quartalserklärungen ist die Umsatzsteuer für das zweite Quartal 2022 daher bis spätestens zum 20. Juli 2022 abzuführen (!). Falls von der vorerwähnten „Urlaubsregelung“ Gebrauch gemacht wird und die Erklärung also später eingereicht wird, kann zunächst der entsprechende Mehrwertsteuer-Betrag der vorangegangenen Erklärungsperiode abgeführt werden. Der eventuell noch geschuldete Differenzbetrag ist anschließend noch bis spätestens zum 10. August 2022 zu bezahlen. Auferlegte Verspätungszuschläge werden in der Regel bei Erfüllung aller Voraussetzungen wieder erlassen.

Weitere Informationen stellt auch die Finanzbehörde zur Verfügung.

Entsprechende Beratung zu den gesetzlichen Voraussetzungen und Formalitäten sollte eingeholt werden. Kontaktieren Sie uns ggf. einfach unverbindlich.