In unserem Blogartikel vom 23.03.2018 machten wir auf die damals in Belgien neu eingeführte sog. „Cash for Car“-Regelung aufmerksam.
Auf der Grundlage dieser Regelung können Angestellte ihren Dienstwagen gegen einen Barausgleich umtauschen. Dieser Barausgleich unterliegt dabei einer sehr günstigen Besteuerung, so dass der Nettobetrag nahezu dem Bruttobetrag entspricht.
Diese „Cash for Car“-Regelung erklärte das belgische Verfassungsgericht nun jedoch für verfassungswidrig und damit mit Wirkung zum Ende dieses Jahres hin für nichtig.
Das Verfassungsgericht begründet die Entscheidung u. a. damit, dass die „Cash for Car“-Regelung zu einer ungleichen steuerlichen Behandlung des Gehalts führe. Der Barausgleich, welcher an die Stelle des Wagens trete, wird geringer besteuert als das normale Gehalt. Die Tatsache, dass lediglich die Angestellten mit Firmenwagen von dieser günstigeren Besteuerung profitieren können, führe zu einer ungleichen Behandlung und stelle damit eine Diskriminierung dar.
Außerdem stelle die Regelung nicht ausreichend sicher, dass letztlich das eigentliche Ziel – nämlich weniger Autos auf der Straße – tatsächlich erreicht werden könne. Diejenigen, die den Barausgleich erhalten, könnten damit nämlich einen (ggf. umweltschädlicheren) Gebrauchtwagen kaufen.