Die administrativen Formalitäten im Zusammenhang mit beruflichen Reisen von und nach Belgien wurden wesentlich vereinfacht, da nunmehr keine BTA-Nummer mehr beantragt werden muss.
Im Zuge der Corona-Pandemie musste der Arbeitgeber bisher im Falle einer beruflich veranlassten Reise eines Mitarbeiters zuvor eine sog. BTA-Nummer beantragen. Diese Nummer musste dann vor der Reise in dem sog. Passagier-Lokalisierungsformular angegeben werden. Sofern eine solche Nummer nicht vorlag, wurde davon ausgegangen, dass die Reise des Mitarbeiters privat sei. Entsprechende Quarantäne- und Testpflichten wären dann die Folge gewesen.
Die Beantragung einer solchen BTA-Nummer stellte u. a. viele deutsche Unternehmen vor große Herausforderungen.
Jetzt wurde dieser administrative Aufwand wieder abgeschafft. Ein Arbeitgeber muss also keine BTA-Nummer mehr beantragen, wenn er seine Mitarbeiter ins Ausland auf Dienstreise schicken möchte.
Das sog. Passagier-Lokalisierungsformular ist aber weiterhin auszufüllen. Es wurde entsprechend überarbeitet und angepasst.
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