Die Corona-Krise schränkt auch das Leben in Belgien zunehmend ein. Die belgische Regierung hat in der vergangenen Woche einige Maßnahmen getroffen, um die weitere Ausbreitung von Covid-19 in Belgien einzudämmen –darunter auch die Grenzschließung zu Deutschland.
In Belgien fallen infolge der Corona-Krise mehr und mehr Unternehmen und Angestellte auf das System der Kurzarbeit zurück.
In Belgien gibt grundsätzlich zwei Arten von Kurzarbeit (vorübergehende Arbeitslosigkeit) – entweder aufgrund höherer Gewalt oder aus wirtschaftlichen Gründen.
Die Regierung hat diesen Freitag beschlossen, von nun an ein System anzuwenden, nämlich das „Corona-Verfahren“. Dieses System kann von allen Unternehmen, die schließen müssen, aber auch von Unternehmen, die mit einem vorübergehenden Rückgang ihrer Kundschaft, ihrer Produktion, ihres Umsatzes, ihrer Aufträge konfrontiert sind, in Anspruch genommen werden. Diese Regelung gilt also für alle, die aufgrund der Coronakrise vorübergehend arbeitslos sind.
– Kurzarbeit im belgischen Baugewerbe aufgrund höherer Gewalt
Die belgische Regierung hatte zuvor schon dem Bausektor die Einführung von Kurzarbeit aus Gründen höherer Gewalt ermöglicht. Alle Unternehmen dieser Branche, die dem Landesamt für Arbeitsbeschaffung einen Antrag auf Kurzarbeit vorlegen, können sich also auf höhere Gewalt berufen. Seit Mittwoch dieser Woche ist der Bausektor verpflichtet, Heimarbeit zu verrichten und das Prinzip „social distancing“ einzuführen, was aber für viele Unternehmen sehr schwierig war. Die meisten Mitarbeiter in der Bauindustrie sind Arbeiter und arbeiten auf Baustellen. Abstand zu halten – sowohl auf den Baustellen als auch beim Transport zu den Baustellen – ist daher kaum zu realisieren.
– Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen für alle Angestellten
Der belgische Nationale Arbeitsrat hat nun einen neuen branchenübergreifenden Tarifvertrag beschlossen, welcher nun allen Angestellten Kurzarbeit aufgrund wirtschaftlicher Gründe ermöglicht. Dieser Tarifvertrag vereinfacht insbesondere kleineren Unternehmen das Verfahren.
Normalerweise ist das Verfahren zur Einführung der Arbeitslosigkeit infolge wirtschaftlicher Gründe für Angestellte recht komplex und langwierig. Vor allem kleinere Unternehmen, die sich nicht auf einen Branchen- oder Unternehmenstarifvertrag stützen können, mussten bisher zunächst einen Unternehmensplan erstellen und ihn vom belgischen Föderalen Öffentlichen Dienst Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung genehmigen lassen. Dies nahm oft mehrere Wochen in Anspruch.
Es ist hierbei jedoch zu beachten, dass der neue intersektorale Tarifvertrag noch veröffentlicht werden muss.
Der Antrag auf Kurzarbeit infolge wirtschaftlicher Gründe kann für 16 Wochen im Falle einer vollständigen Aussetzung des Arbeitsvertrages und für 26 Wochen im Falle einer teilweisen Aussetzung des Arbeitsvertrages pro Kalenderjahr gestellt werden. Im Falle einer Kombination aus teilweiser und vollständiger Aussetzung zählen zwei Wochen teilweiser Aussetzung als eine ganze Woche.
Zusätzlich zur Leistung des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung wird ein Zuschlag gezahlt. Der neue branchenübergreifende Tarifvertrag sieht vor, dass der Zuschlag für Angestellte mindestens 5 € pro Tag betragen muss.
Wird auf Branchenebene jedoch ein höherer Zuschlag vereinbart, muss dieser gezahlt werden. Wenn es in dem Unternehmen auch Arbeiter gibt und diese einen höheren Zuschlag erhalten, müssen die Angestellten ebenfalls diesen höheren Zuschlag erhalten.
Der neue Tarifvertrag gilt für einen begrenzten Zeitraum vom 18. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 und gilt für alle Arbeitsunterbrechungen, deren Anfangs- und Enddatum in diesen Zeitraum fallen. Der Nationale Arbeitsrat wird die Maßnahme bewerten und gegebenenfalls erweitern.
Es ist außerdem zu beachten, dass seitens der belgischen Regierung/Behörden jederzeit neue Maßnahmen getroffen werden können. Es ist daher zu empfehlen, sich diesbezüglich direkt (telefonisch) mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.