Nach einer Entscheidung des belgischen Arbeitsministeriums wird die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für die Gewährung von Kurzarbeit durch höhere Gewalt (ursprünglich bis zum 19. April 2020 vorgesehen) bis zum 31. Mai 2020 verlängert.
Bis zu diesem Datum müssen also Meldungen über Kurzarbeit aufgrund höherer Gewalt nicht an das zuständige belgische Arbeitsamt versendet werden.
Das zuständige belgische Arbeitsamt wird sich nur auf die entsprechenden Meldungen stützen, die nach der Lohnabrechnung in Belgien von der jeweiligen Lohnabrechnungsstelle übermittelt werden.
Dieser Zeitraum kann erneut verlängert werden, wenn die Maßnahmen der belgischen Regierung verlängert oder verstärkt werden sollten.