Infolge der der Corona-Krise wird eine mögliche Überschreitung der Frist für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärungen in Luxemburg nicht sofort sanktioniert. Diese administrative Toleranz gilt so lange, bis die Verwaltung etwas anderes mitteilt.

Es gelten also nach wie vor die üblichen Abgabefristen. Wenn möglich, sollten die Erklärungen innerhalb dieser Fristen eingereicht werden.