Einem Pressebericht des belgischen Ministerrates vom 9. Mai zufolge wurde auf Vorschlag der belgischen Sozialministerin Maggie De Block und der Arbeitsministerin Nathalie Muylle der Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Verlängerung der Gültigkeit bestimmter Schecks (Essensmarken, Ökoschecks, Geschenkscheine und Sport-/Kulturschecks) als Folge der COVID-19-Pandemie durch den Ministerrad gebilligt. Der Entwurf wird jedoch noch dem Staatsrat zur Stellungnahme vorgelegt. Wenn der Entwurf auch im Staatsrat die Hürde nimmt, tritt der Königliche Erlass voraussichtlich mit Wirkung ab dem 1. März 2020 in Kraft.
Hintergrund:
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden, kann der Arbeitgeber seinen Angestellten in Belgien die vorgenannten Schecks steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Eine dieser Voraussetzungen ist u. a., dass die Schecks nur eine bestimmte Gültigkeitsdauer haben dürfen.
Aufgrund der Lockdown-Maßnahmen infolge der Corona-Krise war es nun nicht möglich, diese Schecks zu verwenden. Die Verlängerung der Gültigkeit der Schecks um größtenteils sechs Monate soll dazu beitragen, die Kaufkraft zu erhalten und das Geschäft der Händler etwas zu beleben.
Der nachstehenden Übersicht kann die vorgeschlagene Verlängerung der jeweiligen Schecks entnommen werden.
Art des Schecks | Gültigkeitsdauer ab Erteilung | Vorschlag zur Verlängerung des Ablaufdatums für den Zeitraum vom 01/03/2020 bis einschließlich 30/6/2020 |
Essensmarken | 12 Monate | Ablaufdatum + 6 Monate |
Ökoschecks | 24 Monate | Ablaufdatum + 6 Monate |
Geschenkscheine | begrenzte Gültigkeit | Ablaufdatum + 6 Monate |
Sport-/Kulturschecks | 15 Monate:
(vom 1. Juli des Ausgabejahres bis zum 30. September des folgenden Jahres) |
31/12/2020 |
Die Anbieter der verschiedenen Schecks werden die Begünstigten, Händler, Arbeitgeber etc. demnächst entsprechend informieren.
Stand: 14.05.2020