Das Jahr 2020 steht vor der Tür und damit auch wieder die zehn gesetzlichen Feiertage:

 Neujahr Mittwoch, 1. Januar
 Ostermontag Montag, 13. April
 Tag der Arbeit Freitag, 1. Mai
 Christi Himmelfahrt Donnerstag, 21. Mai
 Pfingstmontag Montag, 1. Juni
 Nationaler Feiertag Dienstag, 21. Juli
 Mariä Himmelfahrt Samstag, 15. August
 Allerheiligen Sonntag, 1. November 
 Waffenstillstandstag Mittwoch, 11. November
 Weihnachten Freitag, 25. December

Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag oder auf einen anderen normalen Inaktivitäts- bzw. Ruhetag (in der Regel Samstag), so ist dieser Feiertag innerhalb desselben Jahres durch einen gewöhnlichen Aktivitäts- bzw. Arbeitstag zu ersetzen.

Auf diese Weise bleibt das Recht auf 10 bezahlte Feiertage gewährleistet. Der „Ersatzfeiertag“ wird also wie der ursprüngliche Feiertag behandelt.

In 2020 fallen Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen auf einen Samstag bzw. Sonntag.

Falls der Samstag und/oder Sonntag normalerweise Inaktivitäts- bzw. Ruhetage sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese durch andere normale Arbeitstage zu ersetzen.

Wie sind die Ersatztage festzulegen?

Das belgische Feiertagsgesetz sieht hierfür eine Kaskadenregelung vor.

Folgende aufeinanderfolgende Möglichkeiten sind vorgesehen:

  • eine Entscheidung des Paritair Comités, welche vor dem 1. Oktober des dem Feiertag vorausgehenden Jahres durch Königlichen Erlass für allgemein verbindlich erklärt werden muss;
  • eine Entscheidung des Betriebsrats;
  • eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaftsdelegation;
  • eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmergruppe;
  • oder eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wenn es also auf einer bestimmten der genannten Ebenen nicht gelingt, einen Ersatztermin festzulegen, weil das Beratungsorgan im Unternehmen nicht existiert oder keine Entscheidung trifft, wird die Entscheidung auf die nächste Ebene verschoben.

Es kann entschieden werden, dass der Feiertag entweder kollektiv durch einen bestimmten anderen Tag ersetzt wird oder dass der Ersatztag individuell frei genommen werden kann.

Wenn der Ersatztag nicht gemäß den vorgenannten Bestimmungen festgelegt worden ist, wird der Feiertag durch den ersten gewöhnlichen Aktivitätstag ersetzt, der auf diesen Feiertag folgt (oftmals Montag).

Welche Formalitäten sind zu beachten?

Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer immer vor dem 15. Dezember des Vorjahres über die vereinbarten Ersatztage informieren. Das bedeutet, dass die Ersatztage für 2020 vor dem 15. Dezember 2019 bekannt sein müssen.

Der Arbeitgeber muss die Entscheidung oder Vereinbarung an einem für das Personal sichtbaren Ort aushängen und eine Kopie dieser Mitteilung den Arbeitsordnungen beifügen.

Der Arbeitgeber stellt der Sozialrechtsaufsicht innerhalb von acht Tagen nach Abschluss einer Vereinbarung eine zweite Kopie zur Verfügung.

Hier können Sie ein Musterdokument zur Erfüllung dieser Ersatzpflicht downloaden. Tragen Sie bitte in die Betreffzeile „Musterdokument“ ein.