Das Jahr 2022 steht schon vor der Tür. Auch in 2022 kommen Angestellte im Königreich Belgien wieder in den Genuss von zehn gesetzlichen Feiertagen.
In Belgien verteilen sich die zehn gesetzlichen Feiertage wie folgt:
Neujahr | Samstag, 01. Januar 2022 |
Ostermontag | Montag, 18. April 2022 |
Tag der Arbeit | Sonntag, 01. Mai 2022 |
Christi Himmelfahrt | Donnerstag, 26. Mai 2022 |
Pfingstmontag | Montag, 06. Juni 2022 |
Nationaler Feiertag | Donnerstag, 21. Juli 2022 |
Mariä Himmelfahrt | Montag, 15. August 2022 |
Allerheiligen | Dienstag, 01. November 2022 |
Waffenstillstandstag | Freitag, 11. November 2022 |
Weihnachten | Sonntag, 25. Dezember 2022 |
Laut dem Schriftsteller Walter Nenzel sind Feiertage ‚Atempausen der Seele‘. So sieht es auch das belgische Recht, wonach die zehn Feiertage ‚garantiert‘ sind. Fällt nämlich ein Feiertag auf einen Sonntag oder einen anderen Tag, an welchem normalerweise nicht gearbeitet wird (in der Regel Samstag), so muss der Arbeitgeber diesen Feiertag innerhalb desselben Jahres durch einen anderen Tag ersetzen, an dem normalerweise gearbeitet werden muss. Auf diese Art und Weise kann der belgische Mitarbeiter tatsächlich alle zehn bezahlten Feiertage genießen.
In 2022 fallen der 01.01.2021 (Neujahr), der 01.05.2021 (Tag der Arbeit) und der 25.12.2022 (Weihnachten) auf einen Samstag bzw. Sonntag. Sofern innerhalb des Unternehmens am Samstag/Sonntag normalerweise nicht gearbeitet wird, sind diese drei Feiertage daher durch den Arbeitgeber zugunsten des belgischen Mitarbeiters zu ersetzen.
Die Bestimmung der genauen Ersatzfeiertage kann sowohl kollektiv als auch individuell erfolgen. Sofern keine explizite Regelung getroffen wurde, gilt als Ersatzfeiertag der erste Arbeitstag, der auf den Feiertag (am Samstag/Sonntag) folgt. Es handelt sich dann oftmals um einen Montag.
Der Arbeitgeber teilt im Wege des sichtbaren Aushanges in den Büroräumen die entsprechenden Ersatztage dem Personal mit. Außerdem ist eine Kopie hiervon der Arbeitsordnung beizufügen.
Auch die belgische Aufsichtsbehörde ist fristgerecht hinsichtlich der Ersatztage zu informieren.
Den Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber die Ersatztage für 2022 vor dem 15. Dezember 2021 mitteilen.