Um die belgische Wirtschaft in Zeiten von Covid-19 zu entlasten, wurde die Frist für die Abgabe der Erklärungen zur Körperschaftsteuer, zur Steuer der juristischen Personen und zur Steuer der Gebietsfremden bis einschließlich 30. April 2020 um Mitternacht verlängert.
Diese Fristverlängerung gilt nur für Erklärungen, deren bisherige Einreichungsfrist der 16. März 2020 war.
Auch die Erklärungsfristen in Sachen Umsatzsteuer wurden verlängert. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier auf der Webseite des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen.