Genauso wie in Deutschland, Luxemburg und in den meisten anderen europäischen Ländern auch, wurden auch im Königreich Belgien vielfältige Maßnahmen ergriffen, um für Unternehmen, aber auch Privatpersonen die Konsequenzen der COVID-19-Pandemie einzudämmen.
Auch die Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuererklärungen in Belgien wurden nun für die anstehende Sommerpause verlängert.
Die monatliche Umsatzsteuererklärung für den Monat Juni 2020 sowie die vierteljährliche Erklärung für das zweite Quartal 2020 ist nun jeweils bis spätestens zum 10. August 2020 (anstelle 20. Juli) einzureichen.
Die gleichen Fristen gelten auch für die Intrastat-Meldungen in Belgien.
Zu beachten ist hierbei aber, dass die Fristen für die Zahlung der geschuldeten Mehrwertsteuer in Belgien nicht verlängert wurden.
Die geschuldete Mehrwertsteuer ist also für den Monat Juni 2020 sowie bzgl. der Quartalserklärung für das zweite Quartal 2020 bis spätestens zum 20. Juli 2020 abzuführen.
Einen detaillierten Fristenzeitplan etc. finden Sie in deutscher Sprache auf der Webseite des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen in Belgien unter diesem Link.
Auch für Akzisen und Verpackungsbeiträge auf Alkohol und alkoholische / nicht alkoholische Getränke gelten nun vorübergehend bis Ende des Jahres längere Zahlungsfristen.
Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie in deutscher Sprache auf der Webseite des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen in Belgien unter diesem Link.