Noch bis zum 31. Dezember 2023 können Unternehmen, die in 2022 gute Ergebnisse erzielt haben, ihrem Personal in Belgien eine sog. Kaufkraftprämie auszahlen.[1]
Voraussetzung ist, dass die Auszahlung in einem Tarifvertrag (wie das bspw. Im Paritair Comité 200 der Fall ist) oder auf Unternehmensebene vorgesehen ist.
A) Tarifvertrag:
- Unternehmen mit hohen Gewinnen im Jahr 2022 können eine Kaufkraftprämien von bis zu € 500,00 gewähren;
- Unternehmen mit außergewöhnlich hohen Gewinnen im Jahr 2022 können eine Kaufkraftprämie von bis zu € 750,00 gewähren.
B) Regelung auf Unternehmensebene:
Im Falle einer Regelung auf Unternehmensebene und einer schriftlichen Individualvereinbarung mit den jeweiligen Mitarbeitern beträgt der Höchstbetrag € 750,00.
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann diese Prämie steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden und unterliegt lediglich einem besonderen Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 16,5 %.
Die Prämie wird in Form von Konsumgutscheinen analog der sog. Ökoschecks und Essenscoupons (Meal voucher) ausgezahlt.
Sprechen Sie uns gerne an im Falle von Rückfragen oder falls Sie Unterstützung diesbezüglich wünschen.
[1] siehe Königlicher Erlass vom 23. April 2023