Sie beschäftigen Mitarbeiter in Belgien, welche ihr eigenes Fahrzeug für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten nutzen?
Die hierbei entstandenen Aufwendungen zu Gunsten des Arbeitgebers können in Belgien genauso wie in Deutschland u. a. mittels einer Kilometerpauschale geltend gemacht werden.
Aufgrund der zuletzt stark angestiegenen Kraftstoffpreise wurde nun mit rückwirkender Kraft beschlossen, die Kilometerpauschale für das zweite Quartal 2022 auf € 0,402/km zu erhöhen.
Der Betrag der Kilometerpauschale wurde bisher immer jährlich im Sommer indexiert und entsprechend angepasst. Zuletzt betrug er für den Zeitraum vom 01.07.2021-30.06.2022 maximal € 0,3707/km. Ab Juli 2022 beträgt die Pauschale € 0,4170/km.
Sprechen Sie uns gerne (unverbindlich) an, falls Sie Rückfragen haben sollten.