Personal des föderalen öffentlichen Dienstes in Belgien erhält ab dem 01. Juli 2018 für die Nutzung des persönlichen Kraftfahrzeugs für berufliche Zwecke eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,3573 EUR pro Kilometer*.
Dieser Betrag wurde gemäß einer Publikation im Belgischen Staatsblatt vom 27.06.2018 für den Zeitraum vom 01. Juli 2018 bis einschließlich 30. Juni 2019 festgesetzt und wurde damit im Vergleich zum bisherigen Betrag leicht erhöht. Der Betrag wird regelmäßig angepasst.
Die für das Personal des föderalen öffentlichen Dienstes geltende Kilometerpauschale kann auch im Privatsektor angewandt werden und wird von der Steuerverwaltung akzeptiert. Voraussetzung ist jedoch u. a., dass Arbeitnehmer ihr eigenes Fahrzeug für berufliche Zwecke nutzen.
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*Der Betrag ist nicht mehr aktuell. Ein Update/Aktualisierung zu diesem Beitrag finden Sie HIER.