Genauso wie in Deutschland gilt auch in Belgien hinsichtlich der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer ein progressiver Steuersatz. Je höher also das Gehalt bzw. das Einkommen ist, desto höher ist auch der Steuersatz. Sinn und Zweck der progressiven Besteuerung ist die Berücksichtigung der jeweiligen finanziellen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Steuerpflichtigen.
Die progressiven Steuersätze im Veranlagungszeitraum 2021 beispielsweise sind:
Einkommen | Steuersatz |
von € 0,01 bis € 13.540 | 25 % |
von € 13.540 bis € 23.900 | 40 % |
von € 23.900 bis € 41.360 | 45 % |
mehr als € 41.360 | 50 % |
Der Steuerfreibetrag beträgt € 9.050.
Sämtliche Beträge ändern sich regelmäßig.
Im Rahmen der belgischen Lohn- und Gehaltsabrechnung wird die Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die endgültige Einkommensteuer vom steuerpflichtigen Gehalt einbehalten.
Da der Steuersatz von 50 % recht schnell erreicht wird, gilt es zu erwägen, den Nettolohn möglichst zu optimieren. Das belgische Recht sieht hierfür einige interessante Möglichkeiten vor. Sprechen Sie uns einfach (unverbindlich) an.