In Luxemburg wurden vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise und der Inflation einige ‚Gegenmaßnahmen‘ ergriffen.
Eine davon ist die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze[1] um jeweils 1 % – jedoch mit Ausnahme des stark ermäßigten Satzes von 3 %.
Folgende Steuersätze sind nunmehr zu beachten:
- Der Regelsteuersatz von normalerweise 17 % beträgt vorübergehend 16 %,
- Die ermäßigten Steuersätze betragen nun 13 % (anstelle von 14 %) und 7 % (anstelle von 8 %).
Diese vorübergehende Senkung der Steuersätze gilt für den Zeitraum von Januar 2023 bis Dezember 2023.
Der stark ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 3 % gilt unverändert fort, wobei der Anwendungsbereich ausgeweitet wurde. Er kann nunmehr bspw. auch im Falle der Installation von Photovoltaikanlagen zum Tragen kommen.
Für mögliche Rückfragen im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuerrecht Luxemburgs stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
[1] Gesetz v. 26. Oktober 2022
Stand: 15.01.2023