Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Luxemburg ein neuer Index (834,76 anstelle 814,40).
Dadurch steigen die Löhne, Gehälter und Renten um 2,5%. Ab dem 1. Januar 2020 gilt daher in Luxemburg auch ein höherer Mindestlohn.
Der nachfolgenden Übersicht können Sie die neuen Beträge entnehmen:
Alter | Bruttomonatsgehalt in € |
18 Jahre alt und älter, ausgebildet | 2.570,39 |
18 Jahre alt und älter, ungelernt | 2.141,99 |
von 17 bis 18 Jahren | 1.713,60 |
von15 bis 17 Jahren | 1.606,50 |
Bitte beachten Sie Folgendes: Der (allgemeine) Mindestlohn in Luxemburg wird regelmäßig indexiert und angepasst!
Sektorbezogene Tarifverträge können außerdem ggf. einen höheren Mindestlohn vorsehen.
Allgemeinverbindliche Tarifverträge sind u. a. für folgende Sektoren vorhanden:
Hoch- und Tiefbaugewerbe; Fliesenleger; Elektriker; Liftbauer; Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnikmonteure
und Kälteanlagenbauer; Landmaschinenmechaniker; Grafisches Gewerbe; Gebäudereinigung; Dacharbeiten (Dachdecker,
Zimmermann, Blechschmied und Isolierer).