Wie in meinem Blogartikel vom 05. September 2018 mitgeteilt, wurde der in Luxemburg geltende Mindestlohn zuletzt mit Wirkung zum 01. August 2018 erhöht.
Mit Wirkung zum 01.01.2019 wurde der Mindestlohn in Luxemburg nun erneut angehoben.
An einen qualifizierten Mitarbeiter ab 18 Jahren ist von nun an ein Bruttomonatsgehalt von mindestens € 2.485,32 bzw. ein Bruttostundenlohn von mindestens € 14,366 auszubezahlen.
Siehe auch die folgende Übersicht:
Alter | Bruttostundenlohn in € | Bruttomonatslohn in € (40-Stundenwoche) |
ab 18 Jahren und nicht qualifiziert | 11,9717 | 2071,10 |
von 17 bis 18 Jahren | 9,5773 | 1656,88 |
von 15 bis 17 Jahren | 8,9788 | 1553,33 |
ab 18 Jahren, qualifiziert | 14,3660 | 2485,32 |
Der Mindestlohn in Luxemburg wird regelmäßig indexiert.
Er ist auch von ausländischen Unternehmen, die nur temporär Personal nach Luxemburg entsenden, während der Dauer der Entsendung zu beachten.
Für Rückfragen hierzu und zu den weiteren Anmelde- und Registrierungspflichten im Falle einer Arbeitnehmerentsendung nach Luxemburg stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.