Für viele Angestellte -nicht nur in Belgien- beginnt nun mit der Urlaubszeit die schönste Zeit des Jahres und es werden Urlaubspläne für den Sommer geschmiedet.
Die im belgischen Recht vorgesehene Auszahlung des gesetzlichen Urlaubsgeldes (auch ‚doppeltes Urlaubsgeld‘ genannt) kommt vielen daher wie gerufen, um die Urlaubskasse aufzupolieren.
Die Ermittlung der jeweils genauen Höhe des Anspruches auf Urlaubsgeld gemäß belgischem Recht beruht auf mehreren Faktoren.
Von Mitarbeitern, die Sie als zum Beispiel deutscher Arbeitgeber erst seit dem Jahr 2021 bzw. 2022 beschäftigen, werden hierfür entsprechende Atteste der jeweils vorherigen Arbeitgeber benötigt, in welchen der erworbene Anspruch bestätigt wird. Diese Atteste werden anschließend im Rahmen der Berechnung des Urlaubsgeldes in der belgischen Lohnabrechnung verrechnet.
Erinnern Sie als Arbeitgeber daher Ihre neuen Mitarbeiter daran, die entsprechenden Atteste vorzulegen, so dass die Berechnung korrekt erfolgen kann.
Im Falle von Rückfragen hierzu können Sie uns gerne kontaktieren.